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Führerscheingutachten – was bietet der Augenarzt?


Um sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden, ist es notwendig, sowohl bei Tag als auch bei Nacht optimal sehen zu können. Ist das Sehvermögen eingeschränkt, erhöht sich das Unfallrisiko deutlich. Daher muss man für den Führerschein in bestimmten Klassen ein augenärztliches Gutachten vorlegen.

Wer braucht ein Führerscheingutachten?
Wer einen LKW-Führerschein (C, CE, C1, C1E), den Busführerschein (D, DE, D1, D1E) sowie die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) erwerben will, muss sich auf jeden Fall bei seinem Augenarzt ein Führerscheingutachten ausstellen lassen.
Für einen PKW- und Motorradführerschein reicht normalerweise ein Sehtest beim Optiker.
Wenn ein Auge weniger als 70 % Sehschärfe hat, wird auch für den Motorrad- und Kfz-Führerschein (A, B, BE) ein augenärztliches Gutachten verlangt. Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast, die älter als 50 Jahre sind, müssen ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern lassen. Für diese Verlängerung ist neben einer Verkehrstauglichkeitsbescheinigung des Hausarztes auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt notwendig.
Was wird bei einem Führerscheingutachten geprüft?
Wenn der Augenarzt ein Führerscheingutachten erstellt, untersucht er die Augen und deren Sehfähigkeit. Dafür orientiert er sich an den Vorgaben des Gesetzgebers, der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In der Regel wird Folgendes überprüft:
die Sehschärfe
das Sehvermögen bei Dämmerung und die Blendempfindlichkeit
das Gesichtsfeld
das Farbensehen
das räumliche Sehen
Daneben achtet der Arzt auf Augenerkrankungen und auf mögliches Schielen.
Sehschärfe
Sehschärfe bedeutet die Fähigkeit des Auges, auch kleine Dinge noch scharf zu sehen. Je geringer die Sehschärfe, desto später wird ein Gegenstand wahrgenommen. Eine gute Sehschärfe ist besonders wichtig, um die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer schnell und richtig einzuschätzen, beispielsweise bei Überholmanövern oder beim Einbiegen in eine Vorfahrtstraße. Der Augenarzt bestimmt die Sehschärfe mithilfe standardisierter Sehtafeln. Ein Wert von 1,0 oder 100 % bedeutet, dass die Sehschärfe nicht eingeschränkt ist.
Sehvermögen bei Dämmerung und Blendempfindlichkeit
Die Sehschärfe eines Menschen, der normal sehtüchtig ist, ist bei Nacht nur etwa halb so gut wie am Tag. So kann es sein, dass man beispielsweise einen dunkel gekleideten Fußgänger im Dunkeln kaum noch erkennt. Das Sehvermögen bei Dämmerung und die Blendempfindlichkeit verschlechtern sich auf natürliche Weise mit zunehmendem Alter. Damit möglichst viel Licht ins Auge einfallen kann und man in der Dämmerung besser sieht, sollte man keine getönten Brillengläser tragen. Die Frontscheiben des Autos sollten von innen und außen gut gereinigt und ebenfalls nicht getönt sein.
Gesichtsfeld
Das Gesichtsfeld ist der gesamte Bereich, den man bei ruhig gehaltenem Kopf mit dem Auge noch wahrnimmt, wenn man einen Punkt fixiert. Der Augenarzt untersucht das Gesichtsfeld mit einem speziellen Gerät, dem Perimeter.
Farbensehen
Im Straßenverkehr problematisch ist eine Rotschwäche oder Rotblindheit. Patienten mit dieser Störung erkennen bei schlechter Sicht, beispielsweise bei Nebel oder starkem Regen, die roten Rücklichter des Vordermanns unter Umständen nicht mehr. Wichtig ist hier ein entsprechend vorsichtiges Fahrverhalten. Eine Grünschwäche oder Grünblindheit hat auf die Teilnahme am Straßenverkehr keinen Einfluss. Der Augenarzt prüft das Farbensehen mit sogenannten Ishihara-Farbtafeln.
Räumliches Sehen
Wenn das Zusammenspiel beider Augen gestört ist, kann es sein, dass man doppelt sieht. Das hat zur Folge, dass man nicht mehr genau erkennen kann, wo sich ein Gegenstand befindet und wie weit er entfernt ist. In diesem Fall kann man nicht Auto fahren und bekommt keinen Führerschein.
Wer den Führerschein in bestimmten Klassen machen will, braucht ein Führerscheingutachten. Dafür überprüft der Augenarzt die Sehschärfe, das Sehvermögen bei Dämmerung, die Blendempfindlichkeit, das Gesichtsfeld, das Farbensehen und das räumliche Sehen.
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