Führerscheingutachten
Ärztliches Gutachten zum Erhalt des Führerscheins
Lebensverändernde Umstände wie eine chronische Krankheit, ein Unfall oder auch eine Suchterkrankung kann die sichere Teilnahme am Straßenverkehr einschränken. Besteht der Verdacht, dass Ihr Gesundheitszustand ein Risiko für Sie und andere Verkehrsteilnehmende darstellt, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann beispielsweise bei beantragter Erst- oder Neuerteilung eines Führerscheins, aber auch nach Unfällen oder Auffälligkeiten bei Fahrzeugkontrollen der Fall sein. Ein ärztliches Gutachten wird u.a. von Fachärzten oder Fachärztinnen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation durchgeführt.