Flugmedizin/Online Termine
Jeder Pilot, der in der gewerblichen Luftfahrt tätig ist, muss über ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 verfügen. Dieses Tauglichkeitszeugnis hat die strengsten Auflagen. Der Besitzer eines Tauglichkeitszeugnisses muss psychisch und physisch in der Lage sein ein Flugzeug mit gewerblichen Passagieren sicher zu führen.
Ebenfalls müssen Cabin Crew Mitarbeiter eine flugmedizinische Untersuchung unterlaufen.
Das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 eignet sich nur für Piloten in der allgemeinen Luftfahrt, also für Piloten, die nicht gewerblich fliegen möchten. Daher hat dieses Tauglichkeitszeugnis auch weniger strenge Auflagen, trotzdem muss der Pilot jedoch geistig und körperlich fit sein, um alle fliegerischen Tätigkeiten sicher ausüben zu können.
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